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Darf ein Ausländer in Albanien Grundstücke kaufen oder nur eine Wohnung?
Nur bestimmte Flächen. Ein ausländischer Privatkäufer darf in Albanien keine landwirtschaftlichen Flächen, Wälder, Wiesen oder Weiden besitzen und kann sie für bis zu 99 Jahre pachten (Gesetz 8337/1998, Art. 4); ein Baugrundstück kann erworben werden, sobald die darauf getätigte Investition mindestens das Dreifache des Grundstückswerts erreicht (Gesetz 7980/1995, Art. 5). Für Wohnungen und Häuser gilt keine solche Grenze; ein Gesetzentwurf zur Öffnung der landwirtschaftlichen Flächen befand sich im Mai 2026 in der öffentlichen Konsultation.
Daten zusammengestellt von Fedir AlpatovAktualisiert
Die Regeln nach Art der Fläche
| Immobilie | Darf ein Ausländer Eigentümer sein? | Regel |
|---|---|---|
| Wohnung, Haus, Gewerbeeinheit | Ja | Keine Beschränkung für Gebäude |
| Baugrundstück (truall) | Ja, unter einer Bedingung | Investition darauf ≥ 3 × Grundstückswert |
| Landwirtschaftliche Fläche, Wald, Wiese, Weide | Nein | Nur Pacht für bis zu 99 Jahre |
| Alles, über eine albanische Gesellschaft in ausländischem Besitz | Ja | Die Gesellschaft gilt als albanische Person |
Quellen · 3
- DATA-LEGAL-0001Foreign individuals may buy apartments and residential or commercial buildings with no restriction. They cannot buy agricultural land, forest, meadows or pastures (lease up to 99 years only). Building land is allowed only if the investment built on it is at least three times the land's value.Foreigners may buy apartments without restriction; agricultural land is excludedVerlässlichkeit: MEDIUMZeitraum: current law (Law 7980/1995 "On land purchase"), as describedgeprüft 2026-09-09Kalo & Associates (A. Milo, A. Toslluku) — Albania: legal restrictions facing foreigners in real estate investments, CEE Real Estate Matters
- DATA-LEGAL-00173 × plot valueA foreigner may buy a building plot once the investment on it is at least 3× the plot valueVerlässlichkeit: HIGHZeitraum: 1995–2026geprüft 2026-10-19Law No. 7980 of 27.07.1995 "Për shitblerjen e trojeve" (on the sale of plots), original text
- DATA-LEGAL-001699 years (maximum lease)Foreigners cannot own agricultural land, forests, meadows or pastures; lease up to 99 yearsVerlässlichkeit: HIGHZeitraum: 2026geprüft 2026-10-19Explanatory report to the draft law on transferring agricultural land to foreign persons (RENJK 972)
Was das in der Praxis bedeutet
- Wohnung in einem Mehrfamilienhaus: Der Anteil am Gemeinschaftsgrund geht mit über; zusätzlich ist nichts zu prüfen.
- Haus mit eigenem Grundstück: Das Grundstück muss als Bauland (truall) eingetragen sein, nicht als landwirtschaftliche Fläche. Verlangen Sie die Eigentumskarte, bevor Sie etwas zahlen.
- Grundstück zum Bebauen: Der Kauf ist an ein Projekt gebunden, das mindestens das Dreifache des Grundstückswerts beträgt. Grundstücke von historischem oder archäologischem Wert, Nationalparks, Reservate und militärische Flächen sind ausgeschlossen.
- Ackerland oder Olivenhaine: nur Pacht für bis zu 99 Jahre oder Eigentum über eine albanische Gesellschaft.
Der Gesetzentwurf 2026 zu landwirtschaftlichen Flächen
Im Mai 2026 gab das Landwirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an ausländische Personen in die Konsultation, im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt (freier Kapitalverkehr). Er würde Artikel 4 des Gesetzes 8337/1998 aufheben. Bis zur Verabschiedung und Veröffentlichung bleibt das Verbot bestehen.
Fragen und Antworten
Quellen
- Explanatory report to the draft law on transferring agricultural land to foreign persons (RENJK 972). Ministry of Agriculture and Rural Development (MBZHR), 2026-05-14 (abgerufen 2026-10-19)
- Law No. 7980 of 27.07.1995 "Për shitblerjen e trojeve" (on the sale of plots), original text. Parliament of Albania (FAOLEX copy), 1995-07-27 (abgerufen 2026-10-19)
- Kalo & Associates (A. Milo, A. Toslluku) — Albania: legal restrictions facing foreigners in real estate investments, CEE Real Estate Matters, 2026-09-09 (abgerufen 2026-09-09)
Was fehlt
Bekannte Lücken: Fragen, zu denen wir noch keine verlässlichen Daten haben.
- Stand der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu landwirtschaftlichen Flächen für Ausländer (RENJK 972) nach Mai 2026.
- Spätere Änderungen des Gesetzes 7980/1995 wurden nicht geprüft; die 3×-Regel ist aus dem ursprünglichen Text zitiert.